Digitalisierung an der Universität Bern

Anträge an die DigiK

Im Jahr 2025 ruft die Digitalisierungskommission der Universität Bern Calls zu fünf Förderlinien aus: Profilierungsprojekte, Vorbereitungsprojekte (auf nachfolgende Vernetzungsprojekte), Vernetzungsprojekte, Perspektivprojekte sowie UniBE Digital Venture Fellowship. Informationen zu diesen fünf Förderlinien finden sich in den gleichnamigen Abschnitten:

Profilierungsprojekte

Vergabeverfahren und Call für Profilierungsprojekte zum Thema «Mensch in digitaler Transformation»

In ihrer Digitalisierungsstrategie 2030 formuliert die Universität Bern das strategische Ziel, (a) Grundlagen- und Anwendungswissen zum Leitthema «Mensch in digitaler Transformation» (MidT) zu schaffen und (b) den Wissensaustausch zwischen internen und externen Forschenden, die kritische Reflexion von Forschungsergebnissen und den nachhaltigen Wissenstransfer in die Gesellschaft zu fördern (Ziel 2.2). Das abgeleitete Handlungsfeld betrifft «digitalisierungsrelevante Forschungsaktivitäten, die auf gesamtuniversitärer Ebene zu fördern sind, wenn sie einen direkten Bezug zum Leitthema der universitären Digitalisierungsstrategie aufweisen. Angesprochen sind damit insbesondere Vorhaben, die auf den Menschen im digitalen Transformationsprozess oder auf die Entwicklung digitaler Werkzeuge fokussieren, die ihn in der Bewältigung bestehender Herausforderungen unter- stützen, sei es im Beruf, Alltag oder in der universitären Forschung, Lehre, Verwaltung oder Dienstleistung» (Handlungsfeld 3.4).

Zur Umsetzung des unter (1) formulierten Ziels hat die Universitätsleitung (UL) für die Jahre 2023– 2027 Fördermittel in Höhe von 20 Mio. CHF gesprochen. Davon sollen 17 Mio. CHF für die Förderung von MidT-Profilierungsprojekten und weiteren Förderlinien verwendet werden, wobei die Mittelvergabe für MidT-Profilierungsprojekte auf Vorschlag der universitären Digitalisierungskommission (DigiK) in vier Wellen zu je 2 - 3 Mio. CHF zur Förderung von vierjährigen, in den Jahren 2023, 2024, 2025 oder 2026 aufzunehmenden Forschungsprojekten erfolgen sollte. Aufgrund der Schaffung der neuen Förderlinie Vernetzungsprojekte für die Jahre 2025 und 2026 (inkl. Vorbereitungsprojekte für 2024 und 2025) stehen für 2025 in etwa 2 Mio. CHF zur Förderung von MidT-Profilierungsprojekten zur Verfügung. 

Die verbleibenden 3 Mio. CHF werden (nach Diskussionsstand 12/2022) zur Bearbeitung von durch die DigiK-Fokusgruppe «Digitale Lehre» formulierten Forschungsaufträgen (mit Vertretungen aus VRL, ZUW, HD, iLUB, SUB), zur Finanzierung von MidT-bezogenen Veranstaltungen sowie zur Förderung von Perspektivprojekten des akademischen Mittelbaus eingesetzt. Ausführungsbestimmungen für diese Massnahmen samt Beschrieben zu allfällig erforderlichen Antragsverfahren wurden zum FS 2023 erarbeitet. 

Die zuvor definierte Mittelaufteilung samt Details des hier für die Förderung von MidT-Profilierungsprojekten spezifizierten Antragsverfahrens wurden und werden fortlaufenden kritischen Prüfungen mit der Konsequenz allfällig vorzunehmender Anpassungen unterzogen. Bei positiver Schlussevaluation ist vorgesehen, eine Fortführung der Massnahmen über das Jahr 2026 hinaus zu prüfen. 

Kurzbeschrieb

Zweck

Das hier spezifizierte Verfahren betrifft die Beantragung von Fördermitteln für Forschungsprojekte mit ausgeprägtem Potenzial für die Profilierung der Universität Bern zum Leitthema ihrer Digitalisierungsstrategie 2030 «Mensch in digitaler Transformation». 

Antragsberechtigung

Berechtigt zur Beantragung von Mitteln zur Förderung von Profilierungsprojekten sind Angehörige der Universität Bern mit einem Forschungsanteil in ihrer hauptamtlichen Anstellung sowie mit einer bestehenden oder im Zuge eines Tenure-Verfahrens vorgesehenen Vertragslaufzeit, die mindestens die vierjährige Laufzeit des zur Förderung beantragten Projekts abdeckt. 

Befristet beschäftigte Antragstellende sind verpflichtet, dem Antrag eine schriftliche Bestätigung ihrer vorgesetzten Stelle über die Mindestanstellung von 4 Jahren ab Projektbeginn beizulegen. 

Anträge für die Finanzierung der ersten beiden Projektjahre können von Einzelpersonen oder von Personengruppen gestellt werden, wobei die Antragstellung die Zusage einer Fakultät oder mehrerer Fakultäten über die Finanzierung der letzten beiden Projektjahre voraussetzt. Zentrenforschende reichen (allfällig anteilige) Anträge über ihre disziplinären und mithin nicht über ihre administrativen Fakultäten ein. 

Förderbetrag

Beantragt werden können Fördermittel für die Durchführung von Projekten mit einem Gesamtvolumen von 500'000 CHF, 750'000 CHF oder 1'000'000 CHF. Bei erfolgreicher Antragstellung sind die beiden ersten Projektjahre durch seitens der Universität gesprochene Fördermittel in Höhe von 250'000 CHF, 375'000 CHF oder 500'000 CHF zu finanzieren, während für die beiden letzten Projektjahre von einer Fakultät oder von mehreren Fakultäten Finanzierungszusagen in derselben Höhe vorliegen müssen. 

Eingabefrist 

Stichtag für die Einreichung von Anträgen für die Finanzierung von Projekten, die im 1. Quartal 2026, spätestens jedoch im Juli 2026 aufgenommen werden sollen, ist der 19.09.2025 um 12.00 Uhr.

Vergabeverfahren

Informationen zu dem strategischen Rahmen, der Umsetzung, der Antragsberechtigung, dem Review-Verfahren, den Bewertungskriterien sowie weiteren Themen können der Beschreibung des Vergabeverfahrens entnommen werden. 

Antragsformular

Positiv von der DigiK beurteilte und von der UL beschiedene Projekte müssen spätestens bis zum Juli des Folgejahres (in der Antragswelle 2025 also spätestens bis zum Juli 2026) aufgenommen werden und müssen ab diesem Zeitpunkt in vier Jahren abgeschlossen sein. Im Falle der Verwendung gesprochener Gelder für die Finanzierung von Doktoraten ist zudem der erfolgreiche Abschluss der projektbezogenen Promotion(en) noch während der Projektlaufzeit anzustreben. 

Einreichungen von Förderanträgen sind elektronisch im PDF-Format per E-Mail-Anhang fristgerecht bis Freitag, 19. September 2025, 12:00 Uhr, zu senden an den CDO der Universität und Geschäftsführer der DigiK: fs-digitalisierung@unibe.ch 

Weitere Verpflichtungen

Mit der Annahme der Projektgelder verpflichten sich die geförderten Personen zudem:

  • zur Präsentation des jeweiligen Projekts im Rahmen von während der Projektlaufzeit stattfindenden «Tagen der Digitalisierung»,
  • zur Einreichung einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung sowie zur Pflege einer Projektkachel auf der hierfür vorgesehenen Universitäts-Webseite während der Projektlaufzeit,
  • zur Einreichung eines inhaltlichen und finanziellen Zwischenberichts spätestens 3 Monate nach Ablauf des zweiten Projektjahrs sowie
  • zur Einreichung eines inhaltlichen und finanziellen Abschlussberichts spätestens 3 Monate nach Ablauf des Projekts.

Bei ausbleibenden Präsentationen oder Berichten behält sich die DigiK vor, der UL eine Einstellung der Projektfinanzierung oder gar eine Rückforderung überwiesener Mittel zu empfehlen.

Evaluation

Für die Antragswelle 2025 wird – nach Abstimmung mit der Universitätsleitung sowie sämtlichen Fakultäten – ein dreistufiges (Peer-)Review-Verfahren durchgeführt, das folgende Stufen umfasst:

  1. inhaltliche und fakultätsstrategische Vorbewertung der Anträge samt Matching-Entscheid auf Fakultätsebene mit Detailspezifikation des Verfahrens durch die jeweilige Fakultät, vorzugsweise aber unter Einbindung eines fakultären Auswahlgremiums und allfällig auch unter Einforderung externer Gutachten,
  2. Bewertung der Anträge durch die Forschungskommission im Hinblick auf die wissenschaftliche Qualität getrennt nach den Kriterien Qualifikation der antragstellenden Person(en), Innovativität und Neuartigkeit der Projektidee, Qualität des Forschungsplans, Eignung der (Forschungs-) Methodik, Machbarkeit der Projektarbeiten und erwartbare Hebelwirkung der Projektrealisierung jeweils mit 0–3 Punkten (mit 0 = aus formalen Gründen abzulehnen; 1 = deutliche Schwächen; 2 = gut; 3 = sehr gut) und Übermittlung der jeweiligen Detailwertungen sowie des hieraus resultierenden ungerundeten Mittels als Gesamtscore an die DigiK,
  3. Reihung der Anträge durch die stimmberechtigten Mitglieder der DigiK auf Basis der Wertungen der Forschungskommission sowie der zusätzlichen Berücksichtigung strategischer Kriterien – insbesondere hinsichtlich des MidT-Profilierungspotenzials des Antrags für die Universität –, in Zweifelsfällen unter Einbeziehung (externer) Gutachten sowie nach Anhörung der Fachvertretenden in der DigiK und Weiterleitung der letztlich als förderungswürdig erachteten Anträge an die UL.

Vorbereitungsprojekte für Vernetzungsanträge

Vergabeverfahren und Call für Vorbereitungsprojekte für Vernetzungsanträge

Zusätzlich zu den bisherigen Fördermassnahmen der DigiK in Form von Profilierungs- und Perspektivprojekten in der Forschung sowie lehrbezogenen Projekten und der dafür bislang investierten Mittel hat die DigiK im letzten Call 2024 eine zusätzliche Förderlinie zur Etablierung grösserer innovativer Vernetzungsstrukturen innerhalb der Universität Bern im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie 2030 lanciert. Diese sollen nachhaltig, interfakultär und integrativ angelegt sein, Synergien zwischen bereits existierenden Forschungseinheiten und Zentren fördern und bestmöglich das Potential zur Einrichtung eines neuartigen Forschungsverbunds/Zentrums und/oder zur Beantragung eines NCCR oder vergleichbarer Forschungsschwerpunkte besitzen. Mit einem Vernetzungsprojekt soll auf Ebene der Digitalisierungsforschung eine Basis geschaffen werden, die langfristig und über das Projekt hinaus einen Standortvorteil der UniBE nach sich zieht und Exzellenz anzieht. Auf diesen Aspekt der Nachhaltigkeit wird besonderes Gewicht gelegt. Um diese Potentiale auszuloten und den Fakultätsgrenzen überwindenden Charakter zu unterstreichen, werden in dieser Förderlinie keine Matching Funds von Fakultäten verlangt, sondern die Antragstellenden zur Einreichung eines Drittmittelantrags während der ersten Hälfte des Förderzeitraums in vergleichbarer Grössenordnung zur Fördersumme verpflichtet. Wenn dieser nicht bewilligt wurde, sind die Antragstellenden verpflichtet, den Drittmittelantrag zeitnah wieder einzureichen.  

Die neue Ausrichtung dieser Förderlinie soll ausserdem betonen, dass die Komplexität der heute drängenden Forschungsthemen im Bereich der Digitalen Transformation und ihren globalen, nationalen und individuellen Auswirkungen das Zusammenwirken verschiedenster Disziplinen erfordert. Sie soll auch dazu ermutigen, den gesamtuniversitären Rahmen in Bern zu nutzen, um beispielsweise technisch-naturwissenschaftliche, geistes-, sozial- und humanwissenschaftliche, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche, medizinische und ethische Aspekte in innovativen Kombinationen zu verbinden. Das geforderte Angebot von drei neuen, idealerweise interdisziplinären Lehrveranstaltungen mit Bezug zum Projekt soll eine Ausstrahlung dieses fächerübergreifenden Ansatzes in die Lehre garantieren.

Für die Vergabe von Vorbereitungsprojekten stehen pro Call in 2024 und 2025 jeweils CHF 500'000 zur Verfügung, für Vernetzungsanträge stehen pro Call in 2025 und 2026 jeweils CHF 3'000'000 zur Verfügung. 

Kurzbeschrieb

Zweck

Das hier spezifizierte Verfahren betrifft die Beantragung von Fördermitteln zur Vorbereitung von Vernetzungsanträgen, die der nationalen und internationalen Profilierung der Universität Bern im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie 2030 dienen sollen.

Antragsberechtigung

Berechtigt zur Beantragung von Mitteln zur Förderung von Vorbereitungsprojekten und folgenden Vernetzungsprojekten sind Angehörige der Universität Bern mit einem Forschungsanteil in ihrer hauptamtlichen Anstellung sowie mit einer bestehenden oder im Zuge eines Tenure-Verfahrens vorgesehenen Vertragslaufzeit, die mindestens die 1+4 = 5-jährige Förderdauer des Vorbereitungsprojekts zusammen mit dem verpflichtend folgenden Vernetzungsantrags umfasst. 

Befristet beschäftigte Antragstellende sind verpflichtet, dem Antrag eine schriftliche Bestätigung ihrer vorgesetzten Stelle über die Mindestanstellung von 5 Jahren ab Projektbeginn beizulegen 

Sowohl Anträge für Vorbereitungsprojekte als auch für die folgenden Vernetzungsprojekte müssen von mindestens 4 Antragstellenden aus mindestens 2 verschiedenen Fakultäten gestellt werden, jeweils mit signifikantem Engagement und finanziellem Anteil. 

Förderbetrag

Für Vorbereitungsprojekte beantragt werden können Fördermittel von bis zu CHF 100'000 für die Dauer von ca. 9 Monaten.

Eingabefrist

Stichtag für die Einreichung von Anträgen für die Finanzierung von Vorbereitungsprojekten, die spätestens im Januar 2026 aufgenommen werden müssen, ist der 19.09.2025, 12 Uhr mittags.

Der zweite Call für Vernetzungsanträge ist im Frühjahr 2026 geplant mit Einreichungsfrist 18.09.2026.

Vergabeverfahren

Informationen zu dem strategischen Rahmen, der Umsetzung, der Antragsberechtigung, dem Review-Verfahren, den Bewertungskriterien sowie weiteren Themen können der Beschreibung des Vergabeverfahrens entnommen werden.

Antragsformular

Positiv von der DigiK beurteilte und von der UL beschiedene Projekte müssen spätestens bis zum Januar des Folgejahres (in der Antragswelle 2025 spätestens bis zum 01.01.2026) aufgenommen werden und müssen ab diesem Zeitpunkt bis zur Eingabefrist im September 2026 abgeschlossen sein. 

Einreichungen von Förderanträgen sind elektronisch im PDF-Format per E-Mail-Anhang fristgerecht bis Freitag, 19. September 2025, 12:00 Uhr mittags, zu senden an den Fachstellenleiter Digitalisierung der Universität und Geschäftsführer der DigiK, Dr. Sascha Tayefeh: fs-digitalisierung@unibe.ch

Evaluation

In der Antragswelle 2025 für Vorbereitungsprojekte evaluiert die DigiK die eingereichten Anträge im Hinblick auf folgende Kriterien, die auch die Gliederung des inhaltlichen Teils des Antrags vorgeben: 

  1. Neuartigkeit der Projektidee und des übergeordneten Forschungsziels im Vergleich zum Stand der (inter-)nationalen Forschung;
  2. Synergiepotential für bestehende Forschungseinheiten und Zentren aus unterschiedlichen Fakultäten, konkretisiert in einem Forschungsprogramm, das ein übergeordnetes Forschungsziel adressiert, welches durch Kooperation und enge Verflechtung der Forschungsarbeiten der beteiligten Gruppen erreicht wird; 
  3. Profilierungspotential für die Universität Bern in der Forschung in Bezug auf die Digitalisierungsstrategie 2030 und andere strategische Ziele; 
  4. Stellenwert der Interdisziplinarität für das Erreichen der Projektziele und Adäquanz der dargelegten Kooperation der beteiligten Gruppen zur Erreichung dieser Interdisziplinarität; 
  5. Nachhaltigkeit des Vernetzungsprojekts im Sinne eines langfristigen und über das Projekt hinausreichenden Standortvorteils der UniBE, der Exzellenz anzieht.; 
  6. Qualifikation der antragstellenden Personen in Bezug auf Forschung und Umsetzung der Projektidee;
  7. Ausstrahlung auf die Nachwuchsausbildung auf verschiedenen Ebenen;
  8. Realisierbarkeit des Projekts im Förderzeitraum, dargelegt durch Meilensteine des Projekts, Forschungsinhalte und einen darauf bezogenen Finanzplan.

 

Jedes stimmberechtigte Mitglied bewertet jeden Antrag, bei dem kein Conflict of Interest vorliegt, mit jeweils 0–3 Punkten (mit 0 = aus formalen Gründen abzulehnen; 1 = deutliche Schwächen; 2 = gut; 3 = sehr gut). Der Gesamtscore eines Antrags ist das hieraus resultierende ungerundete Mittel aller Bewertungen.

Die sich daraus ergebende Reihung der Anträge bildet die Grundlage für die Empfehlung der von der DigiK als förderungswürdig erachteten Anträge auf Vorbereitungsprojekte an die UL. 

Anträge auf Vernetzungsprojekte werden in einem mehrstufigen Verfahren in Zusammenarbeit mit der Forschungskommission und unter Einbeziehung externer Gutachten evaluiert. Ausserdem werden sie nach zwei Jahren einer Zwischenevaluation unterzogen. 

Vernetzungsprojekte

Vergabeverfahren und Call für Vernetzungsprojekte

Nach Evaluation der bisherigen Fördermassnahmen der DigiK in Form von Profilierungs- und Perspektivprojekten in der Forschung sowie lehrbezogenen Projekten und der dafür bislang investierten Mittel, hat die Universitätsleitung auf Vorschlag der DigiK eine zusätzliche Förderlinie zur Etablierung grösserer innovativer Vernetzungsstrukturen innerhalb der Universität Bern beschlossen. Diese sollen nachhaltig, interfakultär und integrativ angelegt sein, Synergien zwischen bereits existierenden Forschungseinheiten und Zentren fördern und das Potential zur Einrichtung eines neuartigen Forschungsverbunds/Zentrums und/oder zur Beantragung eines NCCR oder vergleichbarer Forschungsschwerpunkte besitzen. Um diese Potentiale auszuloten und den Fakultätsgrenzen überwindenden Charakter zu unterstreichen, werden in dieser Förderlinie keine Matching Funds von Fakultäten verlangt, sondern die Antragstellenden zur Einreichung eines Drittmittelantrags während der ersten Hälfte des Förderzeitraums in vergleichbarer Grössenordnung zur Fördersumme verpflichtet.  Wenn dieser nicht bewilligt wurde, sind die Antragstellenden verpflichtet, den Drittmittelantrag zeitnah wieder einzureichen.

Die neue Ausrichtung dieser Förderlinie soll ausserdem betonen, dass die Komplexität der heute drängenden Forschungsthemen im Bereich der Digitalen Transformation und ihren globalen, nationalen und individuellen Auswirkungen das Zusammenwirken verschiedenster Disziplinen erfordert. Sie soll auch dazu ermutigen, den gesamtuniversitären Rahmen in Bern zu nutzen, um beispielsweise technisch-naturwissenschaftliche, geistes-, sozial- und humanwissenschaftliche, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche, medizinische und ethische Aspekte in innovativen Kombinationen zu verbinden. Das geforderte Angebot von drei neuen, idealerweise interdisziplinären Lehrveranstaltungen mit Bezug zum Projekt soll eine Ausstrahlung dieses fächerübergreifenden Ansatzes in die Lehre garantieren.

Für die Vergabe von Fördermitteln für Vernetzungsanträge stehen pro Call in 2025 und 2026 jeweils 3'000'000 CHF zur Verfügung.

Kurzbeschrieb

Zweck

Das hier spezifizierte Verfahren betrifft die Beantragung von Fördermitteln für Vernetzungsanträge, die der nationalen und internationalen Profilierung der Universität Bern im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie 2030 dienen sollen. 

Antragsberechtigung

Berechtigt zur Beantragung von Mitteln zur Förderung von Vernetzungsprojekten sind Angehörige der Universität Bern mit einem Forschungsanteil in ihrer hauptamtlichen Anstellung sowie mit einer bestehenden oder im Zuge eines Tenure-Verfahrens vorgesehenen Vertragslaufzeit, die mindestens die 4-jährige Förderdauer des Vernetzungsantrags umfasst.  

Befristet beschäftigte Antragstellende sind verpflichtet, dem Antrag eine schriftliche Bestätigung ihrer vorgesetzten Stelle über die Mindestanstellung von 4 Jahren ab Projektbeginn beizulegen. 

Anträge für Vernetzungsprojekte müssen von mindestens 4 Antragstellenden aus mindestens 2 verschiedenen Fakultäten gestellt werden, jeweils mit signifikantem Engagement und finanziellem Anteil. 

Förderbetrag

Für Vernetzungsprojekte beantragt werden können Fördermittel im Umfang von 2'000'000 bis 3'000'000 CHF für 4 Jahre.

Eingabefrist

Der jeweilige Stichtag für die Einreichung des Antrags für ein Vernetzungsprojekt ist der 19.09.2025 bzw. der 18.09.2026, wobei das Projekt spätestens bis zum jeweils darauffolgenden Juli aufgenommen werden muss. 

Vergabeverfahren

Informationen zu dem strategischen Rahmen, der Umsetzung, der Antragsberechtigung, dem Review-Verfahren, den Bewertungskriterien sowie weiteren Themen können der Beschreibung des Vergabeverfahrens entnommen werden.

Antragsformular

Positiv von der DigiK beurteilte und von der UL beschiedene Vernetzungsprojekte müssen spätestens bis zum Juli des Folgejahres (in der Antragswelle 2025 also spätestens bis zum Juli 2026) aufgenommen werden und müssen ab diesem Zeitpunkt in vier Jahren abgeschlossen sein. Im Falle der Verwendung gesprochener Gelder für die Finanzierung von Doktoraten ist zudem der erfolgreiche Abschluss der projektbezogenen Promotion(en) noch während der Projektlaufzeit anzustreben.  

Die Förderanträge sind elektronisch im PDF-Format per E-Mail-Anhang fristgerecht bis Freitag, 19. September 2025, 12:00 Uhr mittags, zu senden an den Fachstellenleiter Digitalisierung der Universität und Geschäftsführer der DigiK, Dr. Sascha Tayefeh: fs-digitalisierung@unibe.ch

Evaluation

In der Antragswelle 2025 für Vernetzungsprojekte evaluiert die DigiK die eingereichten Anträge im Hinblick auf folgende Kriterien, die auch die Gliederung des inhaltlichen Teils des Antrags vorgeben:  

  1. Neuartigkeit der Projektidee und des übergeordneten Forschungsziels im Vergleich zum Stand der (inter-)nationalen Forschung; 
  2. Synergiepotential für bestehende Forschungseinheiten und Zentren aus unterschiedlichen Fakultäten, konkretisiert in einem Forschungsprogramm, das ein übergeordnetes Forschungsziel adressiert, welches durch Kooperation und enge Verflechtung der Forschungsarbeiten der beteiligten Gruppen erreicht wird; 
  3. Profilierungspotential für die Universität Bern in der Forschung in Bezug auf die Digitalisierungsstrategie 2030 und andere strategische Ziele; 
  4. Stellenwert der Interdisziplinarität für das Erreichen der Projektziele und Adäquanz der dargelegten Kooperation der beteiligten Gruppen zur Erreichung dieser Interdisziplinarität; 
  5. Nachhaltigkeit des Vernetzungsprojekts im Sinne eines langfristigen und über das Projekt hinausreichenden Standortvorteils der UniBE, der Exzellenz anzieht; 
  6. Qualifikation der antragstellenden Personen in Bezug auf Forschung und Umsetzung der Projektidee;
  7. Ausstrahlung auf die Nachwuchsausbildung auf verschiedenen Ebenen;
  8. Realisierbarkeit des Projekts im Förderzeitraum, dargelegt durch Meilensteine des Projekts, Forschungsinhalte und einen darauf bezogenen Finanzplan.

Anträge auf Vernetzungsprojekte werden in einem mehrstufigen Verfahren in Zusammenarbeit mit der Forschungskommission und unter Einbezug externer Gutachten evaluiert. Die externen Gutachten nehmen zu den Bewertungskriterien Ziff. 1 und allenfalls Ziff. 6 und 8 Stellung.  

Jedes stimmberechtigte Mitglied der DigiK bewertet abschliessend jeden Antrag, bei dem kein Conflict of Interest vorliegt, mit jeweils 0–3 Punkten (mit 0 = aus formalen Gründen abzulehnen; 1 = deutliche Schwächen; 2 = gut; 3 = sehr gut). Der Gesamtscore eines Antrags ist das hieraus resultierende ungerundete Mittel aller Bewertungen. 
Die sich daraus ergebende Reihung der Anträge bildet die Grundlage für die Empfehlung der von der DigiK als förderungswürdig erachteten Anträge auf Vernetzungsprojekte an die UL. 

Ausserdem werden die Vernetzungsprojekte nach zwei Jahren einer Zwischenevaluation unterzogen. 

 

Perspektivprojekte des Mittelbaus

Eine weitere Förderline betrifft Projekte, welche bei der “Fokusgruppe Forum Mittelbau” beantragt werden können. Diese vertritt die digitalisierungsbezogenen Interessen des Mittelbaus der Universität Bern. Ihre Kernaufgaben umfassen die jährliche Ausschreibung und Bewertung von Perspektivprojekten im Auftrag der Kommission für Digitalisierung sowie die Förderung der Vernetzung des Mittelbaus in Fragen der Digitalisierung. 

Verfahrensbeschriebe und Anträge sind dem folgenden Link zu entnehmen: 

Umsetzung: Fokusgruppe Forum Mittelbau - Digitalisierung an der Universität Bern (unibe.ch) 

 

UniBE Digital Venture Fellowship

Das UniBE Digital Venture Fellowship unterstützt Forschende aller Disziplinen mit bis zu 100'000 CHF, um ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse in innovative, digitalisierungsbezogene Produkte oder Dienstleistungen zu überführen und die ersten unternehmerischen Schritte zu gehen. Während des einjährigen Fellowships erhalten die Fellows gezieltes Coaching durch das Innovation Office und werden mit den relevanten Ressourcen und Netzwerken verknüpft, um ihre Innovation erfolgreich auf den Markt und in die Gesellschaft zu bringen.

Die offizielle Ausschreibung erfolgt am 19. März 2025 und wird an dieser Stelle sowie auf dieser Webseite publiziert. Bei Interesse am UniBE Digital Venture Fellowship kontaktieren Sie bitte das Innovation Office unter innovationoffice@unibe.ch oder abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten der Universität Bern für Innovation, Unternehmertum und Wissenstransfer finden Sie unter www.unibe.ch/innovation.