Anträge an die DigiK
Im Jahr 2024 ruft die Digitalisierungskommission der Universität Bern Calls zu drei Förderlinien aus: Profilierungsprojekte, Vorbereitungsprojekte (auf nachfolgende Vernetzungsprojekte) sowie Perspektivprojekte. Informationen zu diesen drei Förderlinien finden sich in den gleichnamigen Abschnitten:
Profilierungsprojekte
Profilierungsprojekte
Vergabeverfahren und Call für Profilierungsprojekte zum Thema «Mensch in digitaler Transformation»
In ihrer Digitalisierungsstrategie 2030 formuliert die Universität Bern das strategische Ziel, Grundlagen- und Anwendungswissen zum Leitthema «Mensch in digitaler Transformation» (MidT) zu schaffen und den Wissensaustausch zwischen internen und externen Forschenden, die kritische Reflexion von Forschungsergebnissen und den nachhaltigen Wissenstransfer in die Gesellschaft zu fördern.
Zur Umsetzung hat die Universitätsleitung für die Jahre 2023– 2027 Fördermittel in Höhe von 20 Mill. CHF gesprochen, wobei die Mittelvergabe auf Vorschlag der universitären Digitalisierungskommission (DigiK) in vier Wellen zu je 2–4 Mill. CHF zur Förderung von vierjährigen, in den Jahren 2023, 2024, 2025 oder 2026 aufzunehmenden Forschungsprojekten erfolgen soll.
Kurzbeschrieb
Zweck
Das hier spezifizierte Verfahren betrifft die Beantragung von Fördermitteln für Forschungsprojekte mit ausgeprägtem Potenzial für die Profilierung der Universität Bern zum Leitthema ihrer Digitalisierungsstrategie 2030 «Mensch in digitaler Transformation».
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind hauptamtlich an der Universität Bern beschäftigte Forschende mit einer Vertragsrestlaufzeit, die mindestens die vierjährige Projektlaufzeit abdeckt.
Förderbetrag
Beantragt werden können Fördermittel für die Durchführung von Projekten mit einem Gesamtvolumen von 500'000 CHF, 750'000 CHF oder 1'000'000 CHF. Bei erfolgreicher Antragstellung sind die beiden ersten Projektjahre durch seitens der Universität gesprochene Fördermittel in Höhe von 250'000 CHF, 375'000 CHF oder 500'000 CHF zu finanzieren, während für die beiden letzten Projektjahre von einer Fakultät oder von mehreren Fakultäten Finanzierungszusagen in selber Höhe vorliegen müssen.
Eingabefrist
Stichtag für die Einreichung von Anträgen für die Finanzierung von Projekten, die im 1. Quartal 2025, spätestens jedoch im Juli 2025 aufgenommen werden sollen, ist der 20.09.2024, 12.00 Uhr mittags.
Vergabeverfahren
Informationen zu dem strategischen Rahmen, der Umsetzung, der Antragsberechtigung, dem Review-Verfahren, den Bewertungskriterien sowie weiteren Themen können der Beschreibung des Vergabeverfahrens entnommen werden.
- Deutsch: 2024_DigiK_Profilierungssprojekte_Call_ger.pdf
- Englisch: 2024_DigiK_ProfilingProjects_Call_eng.pdf
Antragsformular
In der Antragswelle 2024 können Anträge zur Förderung von Profilierungsprojekten eingereicht werden, die spätestens im Juli 2025 (wünschenswerterweise bereits im Laufe des 1. Quartals 2025) aufgenommen werden und eine Laufzeit von vier Jahren ab diesem Zeitpunkt aufweisen.
- Deutsch: 2024_DigiK_Profilierungssprojekte_Antrag_ger.docx
- Englisch: 2024_DigiK_ProfilingProjects_Application_eng.docx
Einreichungen von Förderanträgen sind elektronisch im PDF-Format per E-Mail-Anhang fristgerecht bis Freitag, 20. September 2024, 12:00 Uhr mittags, zu senden an den Fachstellenleiter Digitalisierung der Universität und Geschäftsführer der DigiK, Dr. Sascha Tayefeh: fs-digitalisierung@unibe.ch
Weitere Verpflichtungen
Mit der Annahme der Projektgelder verpflichten sich die geförderten Personen
- zur Einreichung einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung sowie zur Pflege einer Projektkachel auf der hierfür vorgesehenen Universitäts-Webseite während der Projektlaufzeit,
- zur Präsentation des jeweiligen Projekts auf einer entsprechenden Universitäts-Webseite und / oder Veranstaltung auf Einladung der DigiK,
- zur Einreichung eines inhaltlichen und finanziellen Zwischenberichts spätestens 3 Monate nach Ablauf des zweiten Projektjahrs sowie
- zur Einreichung eines inhaltlichen und finanziellen Abschlussberichts spätestens 3 Monate nach Ablauf des Projekts.
Nicht verwendete Projektmittel müssen nach Projektende zurückgebucht werden.
Evaluation
Für die Antragswelle 2024 wird ein dreistufiges (Peer-)Review-Verfahren durchgeführt, das folgende Schritte umfasst:
- inhaltliche und fakultätsstrategische Vorbewertung der Anträge samt Matching-Entscheid auf Fakultätsebene mit Detailspezifikation des Verfahrens durch die jeweilige Fakultät, vorzugsweise aber unter Einbindung eines fakultären Auswahlgremiums und allfällig auch unter Einforderung externer Gutachten,
- Bewertung der Anträge durch die Forschungskommission im Hinblick auf die wissenschaftliche Qualität getrennt nach den Kriterien Qualifikation der antragstellenden Person(en), Innovativität und Neuartigkeit der Projektidee, Qualität des Forschungsplans, Eignung der (Forschungs-) Methodik, Machbarkeit der Projektarbeiten und erwartbare Hebelwirkung der Projektrealisierung,
- Reihung der Anträge durch die stimmberechtigten Mitglieder der DigiK auf Basis der Wertungen der Forschungskommission sowie der zusätzlichen Berücksichtigung strategischer Kriterien – insbesondere hinsichtlich des MidT-Profilierungspotenzials des Antrags für die Universität –, in Zweifelsfällen unter Einbeziehung (externer) Gutachten und Weiterleitung der letztlich als förderungswürdig erachteten Anträge an die UL.
Vorbereitungsprojekte für Vernetzungsanträge
Vorbereitungsprojekte für Vernetzungsanträge
Vergabeverfahren und Call für Vorbereitungsprojekte für Vernetzungsanträge
Nach Evaluation der bisherigen Fördermassnahmen der DigiK in Form von Profilierungs- und Perspektivprojekten in der Forschung sowie lehrbezogenen Projekten und der dafür bislang investierten Mittel, hat die Universitätsleitung auf Vorschlag der DigiK eine zusätzliche Förderlinie zur Etablierung grösserer innovativer Vernetzungsstrukturen innerhalb der Universität Bern beschlossen. Diese sollen nachhaltig, interfakultär und integrativ angelegt sein, Synergien zwischen bereits existierenden Forschungseinheiten und Zentren fördern und das Potential zur Einrichtung eines neuartigen Forschungsverbunds/Zentrums und/oder zur Beantragung eines NCCR oder vergleichbarer Forschungsschwerpunkte besitzen. Um diese Potentiale auszuloten und den Fakultätsgrenzen überwindenden Charakter zu unterstreichen, werden in dieser Förderlinie keine Matching Funds von Fakultäten verlangt, sondern die Antragstellenden zur Einreichung eines Drittmittelantrags während der ersten Hälfte des Förderzeitraums in vergleichbarer Grössenordnung zur Fördersumme verpflichtet. Wenn dieser nicht bewilligt wurde, sind die Antragstellenden verpflichtet, den Drittmittelantrag zeitnah wieder einzureichen.
Für die Vergabe von Vorbereitungsprojekten im Umfang von max. 100’000 CHF für 1 Jahr stehen in 2024 und 2025 ca. 1’000'000 CHF zur Verfügung, für daraus resultierende Vernetzungsanträge im Umfang von 2’000’000 bis 3’000’000 CHF für 4 Jahre stehen in 2025 und 2026 ca. 6'000'000 CHF zur Verfügung.
Kurzbeschrieb
Zweck
Das hier spezifizierte Verfahren betrifft die Beantragung von Fördermitteln zur Vorbereitung von Vernetzungsanträgen, die der nationalen und internationalen Profilierung der Universität Bern im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie 2030 dienen sollen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt für Vorbereitungsprojekte und grössere Vernetzungsprojekte sind hauptamtlich Forschende an der Universität Bern mit einer Vertragslaufzeit, die ab Förderbeginn mindestens 1+4 = 5 Jahre beträgt, und deren Forschungsanteil ein entsprechend hohes Engagement erlaubt. Sowohl Anträge für Vorbereitungsprojekte als auch für die folgenden Vernetzungsprojekte müssen von mindestens 4 Antragstellenden aus mindestens 2 verschiedenen Fakultäten gestellt werden, jeweils mit signifikantem Engagement und finanziellem Anteil.
Förderbetrag
Für Vorbereitungsprojekte beantragt werden können Fördermittel von bis zu 100'000 CHF für die Dauer eines Jahres.
Eingabefrist
Stichtag für die Einreichung von Anträgen für die Finanzierung von Vorbereitungsprojekten, die spätestens im Januar 2025 aufgenommen werden müssen, ist der 20.09.2024, 12.00 Uhr mittags.
Vergabeverfahren
Informationen zu dem strategischen Rahmen, der Umsetzung, der Antragsberechtigung, dem Review-Verfahren, den Bewertungskriterien sowie weiteren Themen können der Beschreibung des Vergabeverfahrens entnommen werden.
- Deutsch: 2024_DigiK_Vorbereitungsprojekte_Call_ger.pdf
- Englisch: 2024_DigiK_PreparatoryProjekte_Call_eng.pdf
Antragsformular
In der Antragswelle 2024 können Anträge zur Förderung von Vorbereitungsprojekten eingereicht werden, die spätestens am 01.01.2025 aufgenommen werden und eine Laufzeit von vier Jahren ab diesem Zeitpunkt aufweisen.
- Deutsch: 2024_DigiK_Vorbereitungsprojekte_Antrag_ger.docx
- Englisch: 2024_DigiK_PreparatoryProjekte_Application_eng.docx
Einreichungen von Förderanträgen sind elektronisch im PDF-Format per E-Mail-Anhang fristgerecht bis Freitag, 20. September 2024, 12:00 Uhr mittags, zu senden an den Fachstellenleiter Digitalisierung der Universität und Geschäftsführer der DigiK, Dr. Sascha Tayefeh: fs-digitalisierung@unibe.ch
Evaluation
In der Antragswelle 2024 für Vorbereitungsprojekte evaluiert die DigiK die eingereichten Anträge im Hinblick auf folgende Kriterien, die auch die Gliederung des inhaltlichen Teils des Antrags vorgeben:
- Profilierungspotential für die Universität Bern in der Forschung in Bezug auf die Digitali- sierungsstrategie 2030 und andere strategische Ziele;
- Innovativität, Interdisziplinarität und Nachhaltigkeit der Projektidee;
- Qualifikation der antragstellenden Personen in Bezug auf Forschung und Umsetzung der Projektidee;
- Synergiepotential für bestehende Forschungseinheiten und Zentren aus unterschiedlichen Fakultäten, konkretisiert in einem Forschungsprogramm, das ein übergeordnetes Forschungsziel adressiert, das durch Kooperation und enge Verflechtung der Forschungsarbeiten der beteiligten Gruppen erreicht wird.
- Ausstrahlung auf die Nachwuchsausbildung auf verschiedenen Ebenen;
- Realisierbarkeit der Projektidee innerhalb der Universität Bern.
Anträge auf Vernetzungsprojekte werden in einem mehrstufigen Verfahren in Zusammenarbeit mit der Forschungskommission und unter Einbeziehung externer Gutachten evaluiert. Ausserdem werden sie nach zwei Jahren einer Zwischenevaluation unterzogen.
Perspektivprojekte des Mittelbaus
Perspektivprojekte des Mittelbaus
Eine weitere Förderline betrifft Projekte, welche bei der “Fokusgruppe Forum Mittelbau” beantragt werden können. Diese vertritt die digitalisierungsbezogenen Interessen des Mittelbaus der Universität Bern. Ihre Kernaufgaben umfassen die jährliche Ausschreibung und Bewertung von Perspektivprojekten im Auftrag der Kommission für Digitalisierung sowie die Förderung der Vernetzung des Mittelbaus in Fragen der Digitalisierung.
Verfahrensbeschriebe und Anträge sind dem folgenden Link zu entnehmen:
Umsetzung: Fokusgruppe Forum Mittelbau - Digitalisierung an der Universität Bern (unibe.ch)